Hinweis Eintritt

 

§ 4 der Satzung regelt das Aufnahmeverfahren in folgenden Punkten :

III. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die unbescholten ist und sich in geordneten Verhältnissen befindet.


IV. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Schützenmeisteramt (Vorstand) zu beantragen. Über die Aufnahme entscheiden Schützenmeisteramt und Vereinsausschuss in gemeinsamer Sitzung. Wird das Aufnahmegesuch nicht binnen vier Wochen abgelehnt, gilt es als angenommen.


V. Gegen den Ablehnungsbeschluss steht dem Betroffenen die Beschwerde zum Vereinsausschuss zu. Die Beschwerde ist binnen drei Wochen nach der Zustellung des Ablehnungsbeschlusses an das Schützenmeisteramt zu richten. Der Vereinsausschuss hat innerhalb von vier Wochen endgültig über die Beschwerde zu entscheiden.


VI. Das Aufnahmegesuch eines Minderjährigen muss wenigstens von einem Sorgerechtsinhaber unterschrieben sein.

 

 

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Aufnahmeantrag sollte an folgende Adresse gesandt werden :

 

Schützengesellschaft Eurasburg e.V.

Max Th. Spitlbauer

Hauptstr. 19a

82547 Eurasburg

 

 

Bei Jugendlichen ist zusätzlich noch eine Einverständniserklärung mit zu senden.

 

 

 


Dokument nicht sichtbar ? Hier klicken
 
 

 

   
© ALLROUNDER   

Login Form